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   OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22   

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https://dejure.org/2022,28823
OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22 (https://dejure.org/2022,28823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2022 - 1 ME 69/22 (https://dejure.org/2022,28823)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 1 ME 69/22 (https://dejure.org/2022,28823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 BauO ND; § 5 Abs 2 BauO ND; § 5 Abs 3 Nr 2 BauO ND
    Balkone; Drittelregelung; Gauben; Gebäudeteile; Grenzabstand; Nachbarschutz

  • baurechtsiegen.de

    Verstoß gegen Grenzabstandsvorschriften zum Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschriften zum Grenzabstand sind immer nachbarschützend!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschriften zum Grenzabstand sind immer nachbarschützend! (IBR 2023, 96)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 58/20

    Dachüberstand; Grenzabstand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
    Diese sind zu addieren und zu der dann auf dem jeweiligen Niveau vorhandenen Breite der jeweiligen Außenwand (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2020 - 1 ME 58/20 -, BauR 2020, 1930 = BRS 88 Nr. 81 = juris Rn. 6 a.E.) in Beziehung zu setzen.

    Diese sind zu addieren und zu der dann auf dem jeweiligen Niveau vorhandenen Breite der jeweiligen Außenwand (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2020 - 1 ME 58/20 -, BauR 2020, 1930 = BRS 88 Nr. 81 = juris Rn. 6 a.E.) in Beziehung zu setzen.

    8,94 m in einem Abstand von ca. 3,665 m (3,815 m abzüglich der hier mit einer üblichen Breite von 0, 15 m veranschlagten Regenrinne, vgl. zur unzulässigen Kombination der Privilegierungstatbestände Senatsbeschl. v. 14.9.2020 - 1 ME 58/20 -, BauR 2020, 1930 = BRS 88 Nr. 81 = juris Rn. 7) halten sie das Maß der Abstandsprivilegierung, nach dem ein Grenzabstand von 2, 933 m ausreichen würde, ein (8,94 m x 0, 5 H = 4,47 m unter Anwendung der Rundungsregel des § 5 Abs. 1 Satz 5 NBauO 4, 40 m, davon ein Drittel = 1,467 m -> 4,40 m - 1, 467 m = 2,933 m).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
    Dass hier ausnahmsweise Quantität in Qualität, d.h. die Größe einer baulichen Anlage auf die Art der baulichen Nutzung durchschlägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17 = NVwZ 1995, 899 = BRS 57 Nr. 175), ist schon mit Blick auf die vergleichbaren Dimensionen der Gebäude G. Straße 4a und b (Traufhöhe mindestens 6, 5 m, eine Firsthöhe von mindestens 12 m) sowie 6a und b (Traufhöhe von ca. 6 m, Firsthöhe von ca. 8,50 m) fernliegend; das Vorhaben entspricht auch hinsichtlich seines Umfangs der Eigenart des Baugebiets.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
    Die Steigerung der Einsichtnahmemöglichkeiten und die Zunahme der Verschattung sind in einer - wie hier durch die bereits vorhandene erheblich verdichtete Bebauung und den nur ca. 330 m entfernten Bahnhofs bestehenden - innerstädtischen Lage hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.3.2022 - 1 MN 131/21 -, UPR 2022, 273 = juris Rn. 49; für den Aspekt der Besonnung Senatsbeschl. v. 10.6.2022 - 1 ME 46/22 -, NVwZ-RR 2022, 665 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 ME 46/22

    Autarkie; baukonstruktiv; bautechnisch; Benutzbarkeit, selbständige; funktional;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
    Die Steigerung der Einsichtnahmemöglichkeiten und die Zunahme der Verschattung sind in einer - wie hier durch die bereits vorhandene erheblich verdichtete Bebauung und den nur ca. 330 m entfernten Bahnhofs bestehenden - innerstädtischen Lage hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.3.2022 - 1 MN 131/21 -, UPR 2022, 273 = juris Rn. 49; für den Aspekt der Besonnung Senatsbeschl. v. 10.6.2022 - 1 ME 46/22 -, NVwZ-RR 2022, 665 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22

    Befreiung; Gebietserhaltungsanspruch; Mehrfamilienhaus; Milieuschutz; nicht

    Soweit er sich gegen die durch das Vorhaben ermöglichte Einsichtnahme auf sein Grundstück wendet, setzt er sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinander, die auf die regelmäßige Zumutbarkeit in der hier vorliegenden innerstädtischen Lage abstellt und mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsbeschl. v. 19.10.2022 - 1 ME 69/22 -, juris Rn. 8 m.w.N.) in Einklang steht.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23

    Baulinie; Doppelhaus; Doppelhausrechtsprechung; Entwässerung; offene Bauweise;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Steigerung der Einsichtnahmemöglichkeiten und die Zunahme der Verschattung in einer bestehenden innerstädtischen Lage regelmäßig hinzunehmen (Senatsbeschl. v. 19.10.2022 - 1 ME 69/22 -, KommJur 2022, 453 = juris Rn. 8).
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